Allgemeines:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast
und dem Campingplatz Willam. Mit der Anmeldung bzw. Buchung erklärt sich der Gast mit den AGBs, der derzeitig gültigen
Preisliste und der Platzordnung einverstanden. Gleichfalls übernimmt er damit auch die Haftung für die ihn begleitenden
oder besuchenden Personen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art,
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz
Bestandteil des Vertrages.
Der Campinggast ist verpflichtet Besucher an der Rezeption vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden. Er hat dafür zu
sorgen, dass das Entgelt laut gültiger Preisliste an der Rezeption entrichtet wird.
Die Unter- oder Weitervermietung von Stellplätzen und Mietunterkünften sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die
Übertragung der Erziehungsberechtigung ist nur in Absprache mit der Rezeption möglich.
Den Anweisungen des Verwaltungspersonals insbesondere hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen,
Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu
leisten. Der Campingplatzbetreiber behält sich bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu
verweigern bzw. Gäste oder Besucher vom Platz zu verweisen. Der Campingplatzbetreiber übt das Hausrecht aus. Auf
dem Campingplatz gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung.
Buchung:
Grundlage für den Vertragsabschluss ist die Zahlungspflichtige Buchung des Gastes. Der Campingvertrag ist erst mit
schriftlicher Vertragsbestätigung durch den Campingplatz für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldeten
Personen wirksam.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes oder bestimmten Bereichs besteht nicht. Platzwünsche werden nach
Möglichkeit berücksichtigt.
Buchungen von alleinreisenden Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden storniert. Ebenso werden
Buchungen von Personen, welchen bereits ein Platzverbot erteilt wurde, storniert.
Buchungsbedingungen für Stellplätze:
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Die in der jeweiligen
Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der gebuchte Standplatz steht am
Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Für Standplätze, die am Anreisetag bis 18 Uhr nicht besetzt werden und für die
keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, erlischt die Stellplatzbuchung. Die Geltendmachung von
Schadenersatz bleibt für diesen Fall vorbehalten. Gleiches gilt für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Ein
Stellplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Rezeption zulässig. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis
spätestens 11 Uhr geräumt sein.
Buchungsbedingungen für Mietobjekte:
Für 1 oder 2 Nächte wird ein Kurzzeitaufschlag berechnet. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in
Höhe von 50% fällig. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig.
Die Mietunterkünfte stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt
werden. Folgende Reinigungsarbeiten sind vom Gast zu erledigen: Kühlschrank und Mülleimer leeren, Müll entsorgen und
besenrein hinterlassen. In der Mietunterkunft ist das Rauchen verboten. Haustiere sind nicht erlaubt.
Umbuchungen und Stornierungen:
Umbuchungen oder Vertragsänderungen sind nach Absprache möglich.
Der Campingplatz ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen auch
außerordentlich fristlos zu kündigen, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, z.B. wenn Stellplätze oder Mietunterkünfte
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Der
Campingplatz ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast
durch sein Verhalten schuldhaft gegen die Campingplatzordnung verstößt, Andere gefährdet, nachhaltige Störungen, eine
vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob
vertragswidrig verhält. Die mündliche Aufforderung zur Platzräumung seitens der Platzverwaltung ist ausreichend zur
sofortigen Beendigung des Campingvertrages. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des
Mietpreises.
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